Testament

Wie verfasse ich ein Testament?

Die Rangfolge der Erben ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Zuerst erben die Erben der 1. Ordnung. Das sind die Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen. Der Ehepartner erhält Sonderrecht. Zu den Erben der 2. Ordnung zählen die Eltern sowie Geschwister und deren Kinder. Die Erben 3. Ordnung sind die Großeltern des Verstorbenen sowie Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins.

Möchte man besondere Vermögenswerte vererben oder einer Person außerhalb der gesetzlichen Erbrangfolge einen Nachlass zukommen lassen, schreibt man ein Testament. Die wichtigsten Voraussetzungen für dessen Gültigkeit: Es muss handschriftlich verfasst, den vollen Namen und die Unterschrift sowie Ort und Datum enthalten.

Das Testament kann jederzeit geändert werden. Aufpassen sollten Ehepaare, die sich im sogenannten Berliner Testament gegenseitig als Erben einsetzen, denn dieses Testament kann nur mit der Unterschrift beider Ehepartner verändert werden. Ist einer der beiden verstorben, sind keine Änderungen mehr möglich.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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