24h 07932 8763
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In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Das ist dann wichtig, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder im Verlaufe einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern. In dem Fall entscheiden die Ärzte, was aus Ihrer Sicht das Beste für Sie ist.
Liegt eine Patientenverfügung vor, sind Ärzte und Pflegepersonal rechtlich an sie gebunden. Wenn Sie beispielsweise verfügen, dass bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen nicht in Ihrem Fall angewendet werden sollen, müssen sich Mediziner an Ihren Wunsch halten.
Dafür muss die Patientenverfügung allerdings in schriftlicher Form vorliegen und von Ihnen unterschrieben sein. Deshalb sollten Sie sie an einen Ort deponieren, an dem Sie von Ihren Angehörigen leicht gefunden werden kann. Oder Sie informieren einen Vertrauten über den Aufbewahrungsort.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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